Anschlussfinanzierungen fürs Eigenheim mit Augenmaß planen

(djd). Nicht zuletzt die aktuell hohen Immobilienpreise führen dazu, dass Bauherren langfristige Kredite zur Finanzierung ihres Hausbaus benötigen. Wenn der Kredit nach Ablauf der Zinsbindung noch nicht komplett abgezahlt ist, wird eine Anschlussfinanzierung benötigt. Laut Thomas Teske, Fachwirt für Finanzierungsberatung und Servicepartner der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB), sollte man zum richtigen Zeitpunkt handeln.

Nicht zuletzt wegen hoher Immobilienpreise benötigen viele Bauherren eine Anschlussfinanzierung für ihr Eigenheim.
Foto: djd/Bauherren-Schutzbund

Derzeit hält Teske es für ratsam zu versuchen, sich die günstigen Zinssätze für die nächsten Jahre zu sichern. Man sollte damit nicht bis zum Ablauf der Zinsbindung warten und auch nicht unbedingt ungeprüft ein Anschlussdarlehen der Hausbank akzeptieren. Es kann sich lohnen, Alternativangebote anderer Geldinstitute einzuholen. Allerdings sollten bei einem Bankenwechsel nicht erneut Grundbuch- und Notarkosten anfallen. Mit einer Übertragung der Grundschuld auf den neuen Geldgeber lassen sie sich umgehen. Im Idealfall übernimmt der neue Finanzierungspartner sogar die Gebühren von 200 bis 300 Euro.

Wenn das Haus endlich fertig bezogen ist, sollte man sich rechtzeitig über eine Anschlussfinanzierung Gedanken machen, falls diese erforderlich ist.
Foto: djd/Bauherren-Schutzbund

Forward-Darlehen: Teure Entschädigung bei Nichtabnahme

Sogenannte Forward-Darlehen schreiben derzeit gültige Zinssätze für bis zu 66 Monate im Voraus fest. Das klingt bei den aktuell niedrigen Zinsen verlockend, doch auch hier gibt es laut Teske Fallstricke zu beachten. Für jeden Wartemonat fällt ein Zinszuschlag von 0,02 Prozent an. Er muss zum aktuellen Zinssatz hinzuaddiert werden. Einzukalkulieren sind auch Risiken wie die betriebswirtschaftliche Situation der Familie, Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit. Denn unabhängig von der persönlichen Situation: Zum Stichtag muss das Forward-Darlehen in der festgelegten Höhe abgenommen werden, egal ob sich die Zinsen oder die benötigte Darlehenshöhe verändert haben. Wenn nicht, verlangen die Banken hohe Entschädigungen von rund 10 Prozent der vereinbarten Darlehenshöhe.

Mit unabhängiger Beratung Konditionen optimieren

Teske rät, eine Tilgung von drei Prozent generell nicht zu unterschreiten. „Mehr ist gut, weniger kaum empfehlenswert – auch wenn niedrige Zinsen verlocken, es dennoch mit einem Hausbau zu wagen“, so Teske. Er weist darauf hin, dass Banken seit Einführung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie verpflichtet seien, die Bonität der Kunden noch umfassender zu prüfen. Damit die Kreditbedingungen günstig ausfallen, sollten Verbraucher ihre Konditionen optimieren. Unabhängige Berater, über die es unter www.bsb-ev.de mehr Infos gibt, können unbeeinflusst von den Vertriebsvorgaben der Kreditinstitute rechnen und den Verbrauchern neutrale Entscheidungsgrundlagen geben.

Kurztext

Forward-Darlehen: Nicht nur die günstigen Zinsen zählen

(djd). BSB-Servicepartner Thomas Teske erklärt, wie sich der monatliche Zinszuschlag von 0,02 Prozent für Wartezeiten bei einem Forward-Darlehen auswirkt, das aktuelle Zinsen für bis zu 66 Monate vorab festschreibt: „Nehmen wir an, Ihre Zinsbindung läuft am 30.11.2020 aus. Am 30.1.2018 haben Sie ein Forward-Darlehen zum aktuellen Sollzins von 1,85 und damit effektiven Jahreszins von 1,95 Prozent beantragt. Die ersten sechs Wartemonate sind zinszuschlagsfrei. Doch die ab 30.7. 2018 bis 30.11.2020 für 28 Monate anfallenden Zinszuschläge von 0,02 Prozent erhöhen die Forward-Konditionen zum Auszahlungszeitpunkt um 0,56 auf 2,41 Prozent.“ Unter www.bsb-ev.de gibt es dazu mehr Infos und Beratungspartner.

Quelle: djd / Fotos: djd/Bauherren-Schutzbund

Viele Bauherren benötigen für ihren Hausbau eine Anschlussfinanzierung und möchten sich dafür langfristig günstige Konditionen sichern.
Foto: djd/Bauherren-Schutzbund
Quelle: Bauherren-Schutzbund e.V., Berlin
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